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Kanzlei ARTORIUS (Stb Arthur Gieling) ist spezialisiert auf internationales Steuerrecht, insbesondere auf die Beziehungen zwischen den Niederlanden und Deutschland.
Folgende Information richtet sich u.a. an Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden tätig sind. Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland oder irgendwo anders in der EU wohnen und in den Niederlanden arbeiten, kann dies Auswirkungen auf die Steuererhebung und auf Ihre Beiträge zur Einheitsversicherung haben.
Steuererklärung für ausländische Steuerpflichtige
Ausländische Steuerpflichtige sind zur Abgabe einer Steuererklärung in den Niederlanden verpflichtet, wenn einer der folgenden Fälle zutreffend ist:
Haben Sie kein Steuererklärungsschreiben erhalten? Erwarten Sie jedoch, dass Sie Steuern zu entrichten haben, oder glauben Sie, mehr als 14 € zurückzuerhalten? Reichen Sie dann eine Steuererklärung ein. Sie können z.B. für das Jahr 2016 bis zum 31. Dezember 2021 Geld zurückerhalten.
Qualifizierende ausländische Steuerpflicht
Ab 2015 gilt die so genannte Regelung der qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht (90%-Regelung). Sie können sich nicht mehr für die Einstufung als inländischer Steuerpflichtiger entscheiden. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kommen Sie für die qualifizierende ausländische Steuerpflicht in Frage. Dann können Sie dieselben Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und abgabefreien Vermögen geltend machen wie Einwohner der Niederlande. Dazu müssen Sie neben Ihrer Steuererklärung auch eine Einkommenserklärung einreichen. Haben Sie einen Partner/eine Partnerin? Auch er/sie muss unter bestimmten Umständen eine Einkommenserklärung einreichen.
Zögern Sie nicht und rufen Sie an unter der folgenden Telefonnummer: 0031-316-372224.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.artorius.nl. Sie können Ihre Fragen auch mailen an: info@artorius.nl. Wir bevorzugen Ihre Unterlagen per E-Mail.
Diese Informationen beruhen auf der derzeitigen Gesetzgebung in den Niederlanden (Dez 2016). Änderungen vorbehalten.
Korte Nieuwstraat 2
6911 BH Pannerden
Termin nach Vereinbarung
Freitag Nachmittag geschlossen.
T +31 (0)316 37 22 24
Florastraβe 12
D-46459 Rees
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Postfach 10 04 53
D-46424 Emmerich am Rhein